Planungssicherheit bei Elternbeiträgen herstellen

Ich halte es für eine schlechte Entwicklung, dass die Entscheidung über eine Aktualisierung der „Satzung der Stadt Rösrath über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege sowie außerunterrichtliche Angebote an Ganztagsschulen im Primarbereich“ immer weiter verzögert wird. Der heute tagende Haupt- und Finanzausschuss sollte sich nun auf den aktuellen Vorschlag der Stadtverwaltung verständigen, damit die betroffenen Eltern endlich Planungssicherheit für die zukünftigen Betreuungskosten bekommen.
Der Jugendhilfeausschuss hat mehrmals über die neue Beitragstabelle beraten, die Fraktionen hatten jede Menge Zeit und konnten ihre Vorschläge an die Stadtverwaltung übersenden. Daran haben sich die Parteien unterschiedlich intensiv beteiligt, doch selbst der Bürgermeisterkandidat von SPD und ForsPark verkündete nach der Sitzung des Fraktionsrates Anfang Juni auf seiner eigenen Facebookseite: „Der Fraktionsrat […] brauchte exakt 10 Minuten, um sich zu einigen.“ Somit kann es nur als unglückliches Wahlkampfmanöver bewertet werden, dass genau dieses Bündnis nur wenige Stunden vor der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses ankündigte, noch einmal vertagen zu wollen. Der mit Expertinnen und Experten aus der Praxis (u.a. die AG 78 aus Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe, Trägern geförderter Maßnahmen) besetzte Fachausschuss wäre damit außen vor geblieben.
Die vielen finanziellen, sozialpolitischen und parteitaktischen Interessen unter einen Hut zu bekommen, ist bei der Erstellung der Beitragstabelle unmöglich. Letzte Gerechtigkeit wird nicht zu erzielen sein. Viele Wünsche wurden formuliert und die Stadtverwaltung hat erkennbar gute Arbeit geleistet, um möglichst viele Aspekte umzusetzen. Alle Fraktionen konnten sich einbringen. Deshalb plädiere ich dafür, den bereits im Jugendhilfeausschuss gefundenen Kompromiss jetzt auch im Haupt- und Finanzausschuss zu beschließen. Zugleich sollte bereits jetzt festgelegt werden, dass die Wirkung der aktualisierten Beitragssatzung im nächsten Jahr evaluiert wird. Erforderliche Anpassungen können dann vorgenommen werden – und zwar so rechtzeitig, dass Eltern nicht kurzfristig von neuen Beitragsrechnungen überrascht werden.