Lärmaktionsplan für die Stadt Rösrath - unser Standpunkt

In der Sondersitzung des Ausschusses für Bau, Landschaft und Vergabe am 03.09.2024 wurde deutlich, dass der Vorschlag der Verwaltung der Stadt Rösrath, aus Lärmschutzgründen Tempo 30 in den Ortskernen anzuordnen, mit heißer Nadel gestrickt und von rechtlichen Bedenken begleitet war. Eine wirkliche Verpflichtung, die Geschwindigkeitsbegrenzung als Maßnahme in den zu beschließenden Lärmaktionsplan aufzunehmen, besteht jedoch gar nicht.
Die FDP hält an ihrer Linie fest, Tempo 30 überall dort zu unterstützen, wo es rechtlich möglich und zugleich sinnvoll ist. Sinnvoll kann Tempo 30 auf Straßenabschnitten zum Beispiel dann sein, wenn es Unfallrisiken verhindert, Schulwege sicherer macht oder einem besonders begründeten Lärmschutz dient. Dies sollte aus Sicht der FDP einmal für das ganze Stadtgebiet von Sachverständigen untersucht werden.
Ein Schnellschuss der Stadtverwaltung im Entwurf des Lärmaktionsplans wird der Sache hingegen nicht gerecht. Da Geschwindigkeitsbeschränkungen eben immer Beschränkungen für Bürgerinnen und Bürger sind, sollten wir ihnen mit Vernunft begegnen und uns nicht von denjenigen vor sich her treiben lassen, denen es in Wirklichkeit um einen Kulturkampf gegen das Auto geht.